Forum: Implantologie
Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.
Thema:
Zahnarzt lehnt Weiterbehandlung ab
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 04.11.2024 - 21:05
Laura aus Rhein-Main-Gebiet
Guten Abend,
ich bin gerade etwas ratlos und weiß nicht, wie ich nun am besten vorgehen soll.
Vor zwei Jahren habe ich mir bei einem Zahnarzt, der auf Implantologie spezialisiert ist, zwei Implantate setzen lassen.
Die Behandlung dauerte fast drei Stunden und war sehr unangenehm und schmerzhaft. Ich war froh, als es vorbei war.
Nachdem es hieß, dass der Termin für das Freilegen auch 1 1/2 Stunden dauern sollte, hab ich kalte Füße bekommen und bin nicht mehr hingegangen.
Die Zeit ging vorbei und ein Kontrolltermin bei meinem Hauszahnarzt stand an, der beim Röntgen feststellte, dass eins von den gesetzten Implantaten nicht zu gebrauchen sei, weil es viel zu nah an der Kiefernhöhle liege. Dies habe ich dann auch in einer anderen oralchirurgischen Praxis prüfen lassen und dort wurde mir dies bestätigt. Dieses eine Implantat muss raus, weil es nicht belastet werden kann. Allerdings will der Oralchirurg nicht übernehmen, weil er meint, dass er seinem Kollegen, der dieses gesetzt hat, nicht "ans Bein pinkeln" möchte.
Ich meldete mich trotz schlechtem Gefühl wieder in der ersten Praxis. Dort ist der Zahnarzt nunmehr der Meinung, dass dies nicht sein Fehler sei. Es wäre passiert, weil ich die Behandlung nicht weitergeführt hätte und er müsse nach zwei Jahren nichts mehr nachbessern.
Haben Sie eine Idee, wie ich das Problem nun am besten lösen kann? Vielen Dank!
Viele Grüße, Laura
erstellt: 06.11.2024 - 11:57
Hallo, so richtig spezialisiert war wohl Ihr erster Implanteur nicht. Sollte das Implantat tatsächlich falsch und damit unversorgbar gesetzt worden sein, gilt die zweijährige Garantiezeit nicht mehr. Dies ist ein Behandlungsfehler der einem Fachmann einer Fachfrau schlechterdings nicht unterlaufen darf, also ein Kunstfehler. Wenden Sie sich an Ihre KK mit der Bitte um Begutachtung. Sie können auch zuerst versuchen, dien Kosten von dem Behandler direkt zurückzubekommen. Wenn beides nicht hilft bleibt nur noch das Gericht.
Viel Erfolg wüncht
Dr. Rainer Littinski, Magdeburg