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Thema:
Wurzelbehandlung: ein Kanal ist "zu krumm"
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 27.01.2011 - 16:19
Sascha aus Köln / NRW
bei mir ist leider eine Wurzelbehandlung fällig (meine zweite). Meine erste Wurzelbehandlung musste ich aus eigener
Tasche Zahlen (ca. 260€) da alle Wurzeln zu krumm waren um sie "manuell" zu behandeln.
Bei meiner jetztigen Behandlung ist nur einer der Kanäle zu krumm und desshalb soll ich wieder aus eigener Tasche
zahlen weil es keine Kassenleistung mehr sein soll.
Jetzt meine Fragen:
- ist es richtig das die KK nicht zahlt, obwohl nur ein einziger Kanal zu krumm ist?
- kann der ZA nicht nur die Behandlung des einen krmmen Kanals mit dieser Maschine abrechnen und die anderen
mit der Hand behandeln?
Es ärgert mich nämlich das ich die kompletten 260€ bezahlen soll nur wegen einem Kanal...
Es würde mich freuen wenn mir einer diese Fragen beantwortan kann.
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Grüße,
Sascha
erstellt: 28.01.2011 - 22:28
nach den gesetzlichen Richtlinien der Krankenkassen darf eine Wurzelbehandlung an einem Backenzahn zu Lasten der Kasse nur durchgeführt werden, wenn sicher gewährleistet ist, dass alle Kanäle (mit kassenüblichen Mitteln) komplett aufbereitet und gefüllt werden können. Wenn ein Kanal dafür 'zu krumm' ist, dann ist das nicht gewährleistet. Eine 'Kassenteilleistung' ist da leider nicht zulässig.
Viel Erfolg! Gruß, L. Jensen, M.Sc.