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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Überkronen gekippter Backenzähne
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 23.04.2016 - 10:35

tuthiernixzursache aus Deutschland

Ich (Mitte 40) habe auf Grund unsachgemäßer zahnärztlicher Behandlungen (entfernen von den 6ern im jugendlichen Alter ohne für einen Lückenschluss zu sorgen) auf beiden Seiten stark gekippte, rundherum und auf den Kauflächen gefüllte 7er und 8er. Einseitig fehlt auch der 5er, was unabhängig von der schwierigen Pflege- und Erhaltungsproblematik auch optisch eine Beeinträchtigung darstellt. Nun wurde mir geraten, die Zähne zu beschleifen und mit einer Geschiebe-Krone(?) zu versorgen, auch weil die Situation im OK noch katastrophaler ist und keine Gegenbiss mehr vorhanden ist usw. und ich diverse andere Probleme mit meiner Körperstatik habe und osteopathischer Dauerpatient mit Skoliose, BSV u.a. bin.

Frage an die Herren Dr.Dents hier in die Runde: macht das Sinn?
Mir haben mehrere Kollegen davor  erklärt, das es nicht sinnvoll oder sogar erlaubt sei, stark gekippte Zähne zu überkronen, nun diese ganz gegenteilige Meinung..

Verlockend ist aber natürlich alles, was nicht herausnehmbar (wie oben leider bereits)  und kein Implantat ist..

Danke für Einschätzungen.

 


Guten Tag,

Die Entscheidung, ob ein gekippter Zahn überkront werden kann, hängt neben dem Ausmaß der Kippung auch von der Gesamtsituation ab. In jedem Fall kann dies ohne Beratung, Röntgenbild und Modelldiagnostik nicht entschieden werden. Dies ist ein komplexer Fall, der eine umfassende Gesamtplanung erfordert, ebenso  Können und Erfahrung des Behandlers.  Grundsätzlich muss vor der prothetischen Versorgung an eine kieferorthopädische Aufrichtung der Zähne gedacht werden. Die Beachtung des funktionellen Aspekts hat wegen Ihrer orthopädischen Probleme  hohe Priorität. Gerne kann ich Ihnen Kollegen nennen, die in der Lage sind, Ihren Behandlungsfall zu lösen.

Viel Erfolg wünscht

R. Roos



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