Forum: Implantologie
Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.
Thema:
noch mal Aushändigung Röntgenbilder
Anzahl der Beiträge: 3
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erstellt: 08.12.2010 - 09:23
Ursula H. aus
mein Implantologe hat für 1 Implantat 3 Panoramaschichtaufnahmen und 2 Schichtaufnahmen
angefertigt und abgerechnet. Nach Beendigung der Behandlung (Krone macht mein Zahnarzt)
wollte ich mir diese Röntgenaufnahmen aushändigen lassen. Dies wurde mir verwehrt (Begründung
Aufbewahrungspflicht). Ihrem Rat folgend habe ich meinen Zahnarzt gebeten, die Röntgenauf-
nahme anzufordern. Nach dem er sich belesen hat, lehnte er dies ab. Der Patient hat keinen
Anspruch auf die Röntgenaufnahmen, (eventuell nur leihweise für Behandlung). Ich möchte für
zukünftige Untersuchungen weitere Röntgenaufnahmen vermeiden.
Mir liegt ein Urteil vom Landgericht Aachen vom 16.10.85, 7 S 90/85, welches die Aushändigung
der Röntgenaufnahmen bestätigt mit der Begründung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten.
Das Persönlichkeitsrecht des Patienten steht vor dem Urheber- und Eigentumsrecht des Arztes an
den Röntgenaufnahmen sowie der Verpflichtung, diese zu verwahren.
Ist es überhaut notwendig, immer eine Panoramaschichtaufnahme und 1 Schichtaufnahme gleichzeitig
anzufertigen?
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Vielen Dank Ursula
erstellt: 08.12.2010 - 20:25
die Anzahl der erforderlichen Röntgenbilder ist eines, die Aushändigung deren ein anderes. Da hilft wohl nur noch der Gang zum Anwalt.
Dr. Frank Püllen, MMSc, Neu-Isenburg
erstellt: 09.12.2010 - 15:19
Irgendetwas ist hier faul! Heutzutage sind die meisten bildgebenden Verfahren ohnehin digital, das heisst, auf einem Datenträger gespeichert. Kopien (oder Ausdrucke auf Fotopapier) sind daher ganz einfach zu erstellen. Gehen Sie zum Anwalt, ein kurzes Schreiben genügt und Sie erhalten die Ihnen zustehenden Aufnahmen. Viel Erfolg!