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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Mehrere Behandlungsfragen
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 26.06.2012 - 17:58

Melodie aus NRW

Guten Tag,
nachdem ich das nach Aktenlage vom MDK erstellte Gutachten durchgesehen habe, sind mir einige Unklarheiten aufgefallen. Abgesehen davon, daß der MDK überwiegend nur die Krankenakte meines ZA abgeschrieben hat, fiel mir folgendes auf:
Mir wurden unter Narkose einige Zähne gezogen, u. a. lt. Krankenakte auch der Zahn 18, der aber im HKP schon als fehlend eingetragen wurde. Das stimmt auch, denn dort war kein Zahn mehr.
Der Planungsgutachter hatte die Überkronung der Zähne 38 und 48 abgelehnt, weil sie Lockerungsgrad II aufwiesen, er hatte auch in seinem Gutachten geraten, diese Zähne zu entfernen. Darüber wurde ich von meinem ZA nicht unterrichtet, obwohl in der Akte "nicht erhaltungswürdig" steht.
Im Protokoll der Narkose-Behandlung steht jetzt bei einigen Zähnen "Caries-Profunda-Behandlung" und "Füllungstherapie", auch bei Zahn 48. Das Wort Karies ist bei meinem ZA nie gefallen.
Dürfen nicht erhaltungswürdige Zähne überhaupt so behandelt werden?
Meine 3 Restzähne im OK wurden "ww" bezeichnet, durften solche Zähne überhaupt als Pfeiler für die TK-Versorgung benutzt werden?
Ich weiß, ganz viele Fragen auf einmal, aber ich muß der KK belegen, daß es mir nicht möglich ist, diesen ZA noch einmal aufzusuchen, da ich kein Vertrauen mehr zu diesem Menschen habe.
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
Gruß
Melodie

Guten Tag Melodie,

das sind eine Menge Fragen, die mangels Unterlagen nicht beantwortet werden können. Auch Ihre Angaben über den Inhalt von Gesprächen kann ich nicht bewerten. In jedem Falle sollten Sie nicht versuchen, die Kollegen, die dieses Forum betreuen, als Anwalt in Ihrer Auseinandersetzung mit Ihrem Zahnarzt, Ihrer Krankenkasse oder einem Gutachter zu machen. Die Rechtsverhältnisse sind geklärt und müssen eingehalten werden, Meinungen anderer Kollegen können interessant sein, helfen aber in der Auseinandersetzung nicht, sondern sorgen für immer mehr Verwirrung und Unsicherheit.
Sicher sind folgende Details: 1. Das Planungskürzel "ww" steht für einen erhaltungswürdigen Zahn mit weitgehend zerstörter klinischer Krone. Und ein solcher Zahn kann sehr wohl überkront werden. 2. die Zähne 38 und 48 wurde als nicht überkronungswürdig eingestuft. Dementsprechend hat sie Ihr Zahnarzt belassen und mit Füllungen versorgt. Wann er festgestellt hat, dass der Zahn 48 Karies hat, kann ich nicht beurteilen.  
Zusammenfassend gilt Folgendes:
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Zahnersatz haben, ist es Ihre Pflicht, dem Zahnarzt die Chance zur Nachbesserung zu geben. Anderenfalls verlieren Sie alle weiteren Ansprüche. Sie haben leider nur diese zwei Optionen. 
Viel Erfolg wünscht

R.Roos

erstellt: 30.06.2012 - 17:20

Melodie aus NRW

Vielen Dank, Herr Dr. Roos,
vielleicht habe ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt, aber keinesfalls wollte ich hier versuchen, einen Zahnarzt  als Anwalt zu "mißbrauchen".
Es ging mir nur um meine Überlegungen, ob ein Restzahnbestand von nur 3 Zähnen, der als erhaltungswürdig mit weitgehender Zerstörung als Verankerung für eine TK-Prothese (keine Cover-Denture) als sinnvoll anzusehen ist.
Weiterhin hätte ich die fachliche Meinung interessiert, wieso nicht erhaltungswürdige Weisheitszähne, die vom Planungsgutachter als "zu entfernen" deklariert werden, nicht gezogen werden, zumal die Komplettsanierung unter Narkose gemacht wurde. Und stellt man einen Caries-Profunda-Befall nicht schon vorher auf einem Röntgenbild fest?


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