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Thema:
Implantat nach Zahnarztwechsel - welcher Befund für ZZV entscheident?
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 12.11.2024 - 23:42
Daniel Schmidt aus Stuttgart
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu der ich bisher nirgends eine passende Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir hier jmd. weiterhelfen? Vielen Dank vorab!
Historie Zahn 36:
- 2014 Wurzelbehandlung, 2019 Arzt erneuert Füllung und empfiehlt Krone, da sich der Zahn aber noch nicht ganz heil angefühlt hat und bei Erkälrtung leicht pulsiert hat, habe ich das abgelehnt und wollte weiter beobachten
- 2021 Zahnpulsation nimmt zu, Zahn fertigt Röntgen an -> Zystenbildung unterhalb des Zahns erkennbar. Zahnarzt rät zu:
- Schnitt und Zyste entleeren, Chance auf Zahnrettung gering
- Zahn raus und Implantantat rein, beste Option und nicht unnötig Geld für 1) ausgeben
Ich bin mit den Optionen unzufrieden und vor allem dem gefühlten Verkaufsgespräch
- 2022 daher Arztwechsel + Abschluss Zahnzusatzversicherung (ZZV),
- E2022 Zahnpochen wird stärker/schmerzt: Arzt ist der Meinung er kann den Zahn retten
- A2023 erneute Wurzelbehandlung, Zahn reißt, Rettung nicht möglich => Extraktion
- 2024 Planung Implantat und Zahnersatz
ZZV möchte nun absolut verständlicher weise Daten haben aber scheint sich bereits zu winden:
- neuer Zahnarzt: Befundung bei Wechsel: Zahn 14 und 15 = c kariös, sonst nichts
- alter Zahnarzt: noch offen?
- Krankenkasse: noch offen?
Laut meinem neuen Zahnarzt ist die Sache klar. Der Zahn wurde versucht zu retten, hat nicht geklappt, daher Extraktion, Fall zu! Planung Implantat und Ersatz erst in 24, daher klarer Zuschuss ZZV
ABER: ich kenne meine Akte vom alten Zahnarzt nicht, aber so wie er jedes Mal pressiert hat, gehe ich davon aus, dass dort die schlimmsten Sachen zu Zahn 36 sehen. Krone + Zyste + Zahnersatz
Daher meine Frage:
Was sticht hier? Die alte Akte und Arztmeinung obwohl ich mit dem Arzt und der Diagnose unzufrieden war und mir deshalb eine Zweitmeinung eingeholt habe oder eben diese Zweitmeinung von meinem neuen Zahnarzt der es anderst gesehen hat?
Auf was wird sich die ZZV berufen? Da eine Versicherung nie freiwillig zahlt, befürchte ich auf den Befund von meinem alten Zahnarzt? Wie kann ich dagegenargumentieren? Ich meine, mein neuer Zahnarzt war ja anderer Meinung und hat versucht den Zahn zu retten und die ZZV hat das auch bezahlt. Damit gilt für mich persönlich eigentlich das als entscheident und nach der Extraktion wieder auf 0 gesetzt?
Kann mir hier jmd. der sich damit auskennt vielleicht etwas dazu sagen?
Vielen Dank!
Daniel Schmidt
erstellt: 16.11.2024 - 07:06
Guten Tag,
es fällt mir schwer, einen Sinn hinter der Frage zu finden. Alles, was zu diesem Zahn diagnostiziert und besprochen wurde ist in den Krankenakten dokumentiert und kann nicht mehr geändert werden. Jetzt liegt es alleine im Ermesen der ZZV, ob sie den Behandlungsbedarf vor Abschluss der Versicherung erkennt ( was natürlich sehr bequem und billig ist) oder ob sie einen neuen Behandlungsfall anerkennt. Darauf haben Sie keinen Einfluss aber auch keine andere Option. Und wenn Sie tief in sich hineinhorchen, ist Ihnen klar, dass Sie die ZZV im vollen Bewußtsein eines Behandlunsgbedarfs abgeschlossen haben und sich nicht wundern dürfen, wenn der "Betrug" auffliegt.
Grüße
R. Roos