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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.
Thema:
Behandlungsfehler ? ...oder nur "Pech gehabt"?
Anzahl der Beiträge: 3
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erstellt: 25.02.2017 - 11:45
Pellagia aus Köln
Sehr geehrtes Zahnarztteam !
Mein Problem ist folgendes: mir wurde eine Zahnbrücke,die sich an einem Pfeiler gelöst hatte,
von einer "Zahnärztin" (= Vertretung,weil mein Zahnarzt nicht da war) runtergeklopft,
mit einem Hirtenstab,dabei ging sie sehr heftig vor.
Die Brücke löste sich dann und wurde wieder angeklebt,wobei ich gleich bemerkte,
dass ich ein "komisches Gefühl" hatte. Kommentar der Ärztin : Das bilden sie sich ein !
...das "Gefühl" blieb,die Brücke auf dem Zahn fing an zu wackeln,
als mein Zahnarzt erneut die Brücke (sehr vorsichtig und sensibel) runterklopfte,
stellte er eine Wurzelfraktur fest !
Der Zahn war seit 3 Jahren Wurzelbehandelt , mit STift versehen.
Der Zahn und die grade mal 3 Jahre alte Brücke waren nicht mehr zu retten.
Da es sich um den letzten oberen Backenzahn handelte,kamen als beste Lösung
nur 2 Implantate in Frage,eine sehr teuere Lösung,als Folge der "Behandlung":
....Zusatz ; die Brücke hatte sich gelöst,als Abdrücke für eine Krone gemacht wurde.
Meine Frage nun :
ist das ein Behandlungsfehler,einfach nur "Pech"..."Schicksal",
oder wäre das vermeidbar gewesen.??
Mein Zahnarzt war ja nicht dabei,er ist auch auf meine Fragen nicht eingegangen,
wohl wegen dem "Teamspirit" (oder Krähenprinzip,wie ich es mal nennen will).
Ich hätte mir wenigstens einen Kommentar dazu gewünscht,
wie ich die Sache jetzt einzuordnen habe.
Es geht mir nicht um Schadensersatz oder Anklage,aber es muss doch einer mal was
dazu sagen....,wer hat denn da die Verantwortung in einer Praxis,
wenn gleich mehrere Ärzte "behandeln"??
Die besagte Ärtzin ist nun nicht mehr in der Praxis,der Sachverhalt wurde nicht geklärt.
Vielleicht können sie mir dazu etwas sagen,
vielen Dank im Voraus
und freundliche grüße von Pellagia
erstellt: 25.02.2017 - 20:07
Sehr geehrte Pellagia,
wenn sich eine Brücke auf einem Pfeilerzahn gelöst hat, ist es erforderlich, diese auch von dem anderen Zahn zu "lösen". Das Herunterklopfen wird gewählt, weil man die Brücke erhalten möchte; das Risiko, daß der Zahn dadurch uU irreversibel geschädugt wird, liegt aber durchaus im Bereich des Möglichen. Alternativ kann man die Brücke auch auftrennen, womit sie dann definitiv kaputt wäre und eine Neuanfertigung zur Folge hat.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 26.02.2017 - 16:27
hallo,
die kollegin meinte es gut und wollte die brücke "retten" und nicht gleich auftrennen. im nachhinein (ist man immer klüger...) super schade, dass der zahn frakturierte. im nachhinein: man hätte auch vorher anbieten können, die hintere krone zu erhalten und nur das brückenglied zu entfernen. dann wäre die option für nur ein implantat (statt brücke) gewesen, die 2 alten kronen hätte man evtl. erhalten können. vorteil erstens bei 3 einzelkronen: sehr guter fädelkomfort mit der zahnseide und zweitens keine brückenlockerungsgefahr mehr. wenn keine implantate gewünscht sind, sind auch geschiebebrücken möglich. halten auch jahrzehnte, weil durch den "stressbrecher" keine aufzementierung mehr stattfindet.
gruss aus bad mergenthein
dr spaeth